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PRESSEMITTEILUNG, 29.10.2025
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Alexandra Fröb
Tel. 0345 6916421
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PRESSEMITTEILUNG, 29.10.2025
Kurzfilm „Chantal im Saaleland“ von Schüler*innen der Förderschule „Lernzentrum Halle-Neustadt“ für Jugendfilmpreis Sachsen-Anhalt nominiert
Schulsozialarbeiter*innen der AWO Halle-Merseburg begleiteten Schüler*innen vom Lernzentrum Halle-Neustadt beim Filmcamp im Offenen Kanal Wettin
In den vergangenen Sommerferien nahmen 20 Schüler*innen der Förderschule „Lernzentrum Halle-Neustadt“ an einem einwöchigen Filmcamp beim Offenen Kanal in Wettin teil. Das Camp fand in Kooperation mit den Schulsozialarbeiter*innen der AWO Halle-Merseburg statt. Diese hatten in den letzten Schulwochen schon eine Film AG am Lernzentrum Neustadt gemeinsam mit dem Offenen Kanal Wettin organisiert.
„Chantal im Saaleland“ lautet der Titel des Kurzfilms, der für den Jugendfilmpreis Sachsen-Anhalt nominiert wurde. Die insgesamt vier im Camp entstandenen Kurzfilme interpretieren Filmtrailer von bekannten Kinofilmen neu.
Verbunden mit der Nominierung ist eine Einladung für die an „Chantal im Saaleland“ beteiligten Schüler*innen zur Vorführung aller nominierten Filme im Magdeburger Schauspielhaus am 2. November 2025. Anschließend findet die Preisverleihung für die mit dem Filmpreis ausgezeichneten Filme statt.
Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und über die Offenen Kanäle in Sachsen-Anhalt übertragen.
Der Jugendfilmpreis Sachsen-Anhalt besteht bereits seit 1994. Der landesweite Kurzfilmwettbewerb wird von den Offenen Kanälen in Sachsen-Anhalt ausgetragen.
Schulsozialarbeit am Lernzentrum Halle-Neustadt unterstützt und gefördert durch Land Sachsen-Anhalt und kofinanziert diurch die Europäische Union.
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Hausordnung - Handynutzung
In der Gesamtkonferenz des Lernzentrum Halle-Neustadt vom 18.09.2023 wurde einstimmig beschlossen, dass Schülerhandys auf dem gesamten Schulgelände und im gesamten Schulgebäude ausgeschaltet sein müssen. Dies gilt ausnahmslos für alle Schüler.
Bitte erinnern und belehren Sie Ihr Kind darüber noch einmal ausdrücklich.
Beim erstmaligen Verstoß gegen diese Regel wird das Handy eingezogen und kann vom Schüler selbst am Ende des Schultages abgeholt werden.
Beim wiederholten Verstoß wird das Handy eingezogen und muss von einer erziehungsberechtigten Person in der Schule abholt werden.



