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Elternrat

 

Elternvertretungen sind unabhängige selbst gewählte Gremien, die die Erziehungsberechtigten dafür interessieren, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten, Vorschläge und Anregungen diesbezüglich aufnehmen, beraten und an die Schule oder den Schulträger herantragen sowie das Verständnis der Öffentlichkeit für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule stärken.

 

Sie wirken in der Schule mit durch:
➢ Klassenelternvertretungen
➢ Schulelternrat
➢ Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten in Konferenzen

 

Der Schulelternrat setzt sich aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften zusammen.

 

Aufgaben:
➢ Erörterung aller schulischen Fragen
➢ Beschlüsse fassen und Anträge an die Gesamtkonferenz stellen
➢ Mitwirkung bei Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung

 

Der Schulelternrat tagt mindestens 2 Mal im Schuljahr.

 

Vorsitzende des Schulelternrates ist Frau Troitzsch.




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